Die Mobbing(präventions)berater/innen beraten unmittelbar Betroffene, im Bundesbereich eingesetzte Bedienstete von Schulen, Bildungsverwaltung, Pädagogischen Hochschulen und anderen direkt nachgeordneten Dienststellen in Mobbingverdachtsfällen. Sie beraten daher auch institutionenübergreifend. Mobbing unter Schüler/innen bzw. Studierenden gehört nicht zur ihren Aufgaben.
Im Jahr 2017 hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Rahmen seiner Mobbingpräventionsstrategie die Struktur von Mobbingpräventionsbeauftragten geschaffen.
Mobbing schadet den Betroffenen und Organisationen. Das Anliegen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist es, Mobbing am Arbeitsplatz insbesondere in Zeiten von immer dynamischeren und heterogeneren Arbeitsumwelten entschieden entgegen zu treten.
Die Begleitung in Mobbing(verdachts)fällen erfolgt auf zwei Ebenen:
1. Personenbezogene Beratung: personenbezogene/r Mobbing(präventions)berater/in
2. Organisationsberatung: organisationsbezogene/r Mobbing(präventions)berater/in