„Eine sehr gute Ausbildung ist heute unumgänglich, wenn man am burgenländischen Arbeitsmarkt bestehen will“, beschreibt der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland Mag. Heinz Josef Zitz den Bildungsweg junger Menschen im Burgenland. Anlass ist eine gemeinsame Pressekonferenz zum Schulstart- und Kindergeld mit Familienlandesrätin Verena Dunst, Hauptreferatsleiter MMag. Gerald Kögl und Mag. Dominik Schmidt vom Konsumentenschutz im Amt der Burgenländischen Landesregierung. Damit die schulische Laufbahn aber eingeschlagen werden kann, benötigt jede Schülerin und jeder Schüler die passenden Unterrichtsmaterialien und diese können am Anfang kostenintensiv sein. Mag. Schmidt erklärt: „Durchschnittlich bis zu € 200,- fallen zum Schulstart pro Kind an, jährlich rund € 600,-.“ Damit die Familien finanziell entlastet werden, bietet die burgenländische Landesregierung eine Förderung für alle Erstklässler an. Dieses Schulstartgeld von € 100,- kann von jeder Familie, unabhängig vom Einkommen, bei der Landesregierung u.a. auf digitalem Wege beantragt werden. Jährlich würden rund € 220.000,- an Schulstartgeldern ausbezahlt, wie Familienlandesrätin Verena Dunst erwähnt. Dunst weiter: „Für viele Eltern, vor allem für Alleinerziehende, bedeutet der Schuleintritt ihres Kindes eine finanzielle Belastung. In dieser schwierigen Phase wollen wir den Familien mit dem Schulstartgeld unterstützend zur Seite stehen.“ Neben dem Schulstartgeld von 100 Euro für Erstklässler zählen auch Kindergarten- und Kinderkrippenförderung zu den Fördermaßnahmen. Insgesamt stellt das Land 2017 rund 4,3 Mio. Euro für direkte Familienförderungen bereit. Zitz betont weiter, dass man vor allem auch den Kindern selbst das Gefühl geben muss, dass sie sehr gut für die Schule ausgestattet sind. Und es muss nicht immer die teuerste Schultasche sein, sondern auch günstigere Modelle seien gänzlich ausreichend für die Schülerin oder den Schüler. Schmidt führt weiter aus, dass man das ganze Jahr über entsprechende Aktionen für Schulmaterialien beobachten solle, weil hier einiges an Ersparnis möglich sei. Auch der Klassenlehrer kann dienlich sein, wenn es um die notwendige Ausstattung für den Unterricht gehe. Weiter meint der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland Mag. Heinz Josef Zitz: „Kinder sind unser wichtigstes Gut, daher ist eine sehr gute Ausbildung und die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler sehr wichtig.“
MMag. Gerald Kögl erwähnt abschließend die organisatorischen Anforderungen für die Beantragung des Schulstartgeldes. Antragsformulare werden durch die Schulleitung an die Eltern ausgegeben, sind aber auch auf www.burgenland.at/buerger-service/buergerservice/familie/ downloadbar oder telefonisch unter 057/600/2523 bzw. per E-Mail an post.a7-familie(at)bgld.gv.at anzufordern. Ab 4. September 2017 und noch bis 30. Juni 2018 können Anträge auf Auszahlung des Schulstartgeldes eingebracht werden.