Fachbereich Inklusion Diversität Sonderpädagogik (FIDS)

Im Rahmen der Umstrukturierung (Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz § 19 Abs. 3 Z 2 BD-EG) hat die Bildungsdirektion für Burgenland den Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik eingerichtet. Dieser Fachbereich umfasst 3,5 Mitarbeiter*innen, die als Diversitätsmanager*innen in den einzelnen Regionen tätig sind.

Die Diversitätsmanager*innen sind für die Koordination sämtlicher Maßnahmen im schulischen Bereich verantwortlich, die in Zusammenhang mit Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik stehen.

Die Kernbereiche des FIDS sind

  • Definition SPF (Sonderpädagogischer Förderbedarf) gem. RS Nr.7/2019 bm:bwf
    Gemäß § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 liegt dann ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler infolge einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen dem Unterricht in der Volksschule, Neuen Mittelschule oder Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag und nicht gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit ist.
    Eine physische oder psychische Behinderung liegt in Anlehnung an § 3 Behinderteneinstellungsgesetz vor, wenn eine körperliche, kognitive oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder eine Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten gegeben ist und dadurch die Teilhabe am Unterricht erschwert wird.
    Diese Beeinträchtigung muss ferner kausal dafür sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler dem Unterricht ohne sonderpädagogische Förderung, trotz Ausschöpfung aller pädagogischen Möglichkeiten im Rahmen des Regelunterrichts nicht folgen kann.
  • Formen des SPF können sein
    • Beeinträchtigung von Sinnesfunktion(en)
    • Beeinträchtigung von Sprechfunktion(en)
    • Beeinträchtigung von bewegungsbezogenen Funktionen
    • Beeinträchtigung des Lernens
    • Beeinträchtigungen im sozial-emotionalen Bereich
    • Kombinationen der unterschiedlichen Bereiche
  • Im Burgenland können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) an Allgemeinen Sonderschulen oder integrativ an Regelschulen des jeweilig gültigen Schulsprengels unterrichtet und gefördert werden
    • Standorte Allgemeiner Sonderschulen im Burgenland 
      • Allgemeine Sonderschule Frauenkirchen
      • Allgemeine Sonderschule Eisenstadt
      • Allgemeine Sonderschule Mattersburg
      • Allgemeine Sonderschule Oberpullendorf
      • Allgemeine Sonderschule Oberwart
      • Allgemeine Sonderschule Stegersbach
      • Allgemeine Sonderschule Güssing
      • Angeschlossene ASO Klassen der Volksschule Pinkafeld

Nähere Informationen sowie Anträge und Downloads gibt es hier

  • Grundlage für den Tätigkeitsbereich der Begabungs- und Begabtenförderung ist der Grundsatzerlass im Rundschreiben 25/2017 des BMB
  • Auszug:
    • Das Ziel der Begabungs- und Begabtenförderung ist die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten der Person.
    • Dass sich Begabungen entwickeln und in Leistungen zeigen, darf jedoch nicht eine Frage der sozialen Situation bzw. des Bildungshintergrundes der Eltern sein, sondern stellt eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Bildungseinrichtungen dar.
    • Begabungsförderung richtet im Sinne einer Stärken- und Potenzialfokussierung das Augenmerk auf die Fähigkeiten und Interessen von Schüler*innen.

 

Das Team der Bildungsdirektion für Burgenland unterstützt die Begabungs- und Begabtenförderung mit einer Reihe von Maßnahmen:

  • Umsetzung des Grundsatzerlasses zur Begabungs- und Begabtenförderung
  • Umsetzung der Erlässe zur Individualisierung und Förderkonzepten
  • Begleitung von Konzepten und Modellen der Begabungs- und Begabtenförderung an Schulen
  • Beratung, Informationsweitergabe
  • Modulangebote während des Unterrichtsjahres für Pflichtschulen
  • Kursangebote während des Unterrichtsjahres für höhere Schulen - das Kursangebot für das Schuljahr 2023/24 finden Sie hier
  • Sommerakademie
  • Kooperation mit der PPH Burgenland im Rahmen von Fort- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Aktuelle Informationen und Angebote erhalten Sie bei den Diversitätsmanager*innen der einzelnen Regionen.

Auch heuer findet wieder die Burgenländische Sommerakademie (Informationen dazu finden Sie hier)statt.

 

  • Grundlage für den Tätigkeitsbereich innerhalb des Fachbereiches Inklusion Diversität Sonderpädagogik ist das Rundschreiben Nr. 21/2018 des bm:bwf
  • Auszug:
    • Der Grundsatzerlass bietet Schulen einen Orientierungsrahmen auf verschiedenen Handlungsebenen des schulischen Lehrens und Lernens.
    • Besonders das alltägliche Miteinander ist vom sozialen Geschlecht, von „gender“ im Sinne der Definition der WHO und des UNHCR, im hohen Maße geprägt.
    • Das Unterrichtsprinzip soll dazu beitragen, einen professionellen und reflektierten Umgang mit der Dimension des Geschlechts in der von heterogenen Lebenswelten geprägten Schule zu entwickeln und zwar auf Grundlage des verfassungsmäßig verankerten Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsauftrags.

Im Burgenland werden die Forderungen und Inhalte des Grundsatzerlasses vom Diversitätsmanagement begleitet.

  • Der Erwerb bzw. die Kenntnis der Unterrichts- und Bildungssprache Deutsch stellt die Grundlage für die Beteiligung an allen Bildungsprozessen dar und bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für Schulerfolg und spätere Integration in den Arbeitsmarkt für die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Österreich.
  • Ziel des Deutschfördermodells für außerordentliche Schüler*innen ist das frühzeitige und intensive Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch und damit der möglichst rasche Wechsel in den Klassenverband sowie die Teilnahme am Unterricht nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe.
  • Die Entscheidung darüber, ob ein/e Schüler/in als ordentlich(o) oder außerordentlich (ao) eingestuft bzw. einer Deutschförderklasse oder einem Deutschförderkurs zugeteilt wird, erfolgt auf der Basis von MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch), einem österreichweit einheitlichen, standardisierten Testverfahren.
  • Auswertevarianten und Konsequenzen der MIKA-D Testung:

Ansprechperson innerhalb der Bildungsdirektion Burgenland:

SQM Franz Jeschko - Fachstab

SOLin Jutta PEISSER


Diversitätsmanagerin
Dienstort Neusiedl am See (Bezirk Neusiedl am See)
A-7132 Frauenkirchen, Kirchenplatz 1d/6
Tel.: +43-(0)2682-710-2104
Mobil: +43-(0) 664 856 31 98
Mail: jutta.peisser(at)bildung-bgld.gv.at

Christina DURSTBERGER, BEd, MA


Diversitätsmanagerin
Dienstort Eisenstadt (Bezirke Eisenstadt und Mattersburg)
A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3
Tel.: +43-(0)2682-710-1116
Mobil: +43-(0) 664 535 57 78
Mail: christina.durstberger(at)bildung-bgld.gv.at

OSR Knut BECHA


Diversitätsmanager
Dienstort Oberwart (Bezirke Oberwart & Oberpullendorf)
A-7400 Oberwart, Industriestraße 26/8
Tel.: +43-(0)2682-710-2313
Mobil: +43-(0)664 856 31 90
Mail: knut.becha(at)bildung-bgld.gv.at

SL Melissa EHRENHÖFLER, BEd


Diversitätsmanagerin
Dienstort Güssing (Bezirke Jennersdorf & Güssing)
A-7540 Güssing, Europastraße 1
Tel.: +43-(0)2682-710-2405
Mobil: +43-(0)664 856 31 99
Mail: melissa.ehrenhoefler(at)bildung-bgld.gv.at