Förderung der schulischen Tagesbetreuung aus dem Bildungsinvestitionsgesetz (BIG)

Der Ausbau sowie die Erhaltung der Schulischen Tagesbetreuung an den Burgenländischen Schulen ist ein wichtiges Element einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Schulsystems und eine entscheidende Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Mit 01.09.2019 ist das Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) in Kraft getreten und in den Aufgabenbereich der Bildungsdirektion für Burgenland übertragen worden. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen rund um das Bildungsinvestitionsgesetz sowie ein entsprechendes Antragsformular. Die detaillierten Richtlinien können auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachgelesen werden.

Der Antrag betreffend Personalkosten- und Infrastrukturförderung kann jährlich im Zeitraum von 01. April bis 30. Juni des jeweiligen Jahres, der Antrag für die Förderung der Ferienbetreuung bis längstens 31. August des jeweiligen Jahres bei der Bildungsdirektion für Burgenland per Post oder elektronisch (office(at)bildung-bgld.gv.at) eingebracht werden.

Die Schulerhalter haben einen Nachweis durch eine mit Belegen nachweisbare Aufgliederung der tatsächlichen Aufwendungen für Infrastruktur und Personal zu erbringen. Weiters sind aktuelle Qualifikationsnachweise des Freizeitpersonals beizulegen. Eine zusätzliche Vorlage von Belegen oder eine Einsichtnahme in diese bei den Schulerhaltern kann gefordert werden. Eine etwaige Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach abschließender Prüfung der gesammelten Anträge. Die Mittel werden nach Maßgabe der verfügbaren budgetären Mittel gewährt. Auf die Gewährung von Mitteln aus dem Bildungsinvestitionsgesetz besteht seitens des Schulerhalters kein Rechtsanspruch.

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