Digitale Signatur der Bildungsdirektion für Burgenland

Die Bildungsdirektion für Burgenland verwendet für die auf dem elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GvG

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken in der Bildungsdirektion für Burgenland - Amtssignatur

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) der Bildungsdirektion für Burgenland ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice unter https://www.signaturpruefung.gv.at möglich. 

Die Bildungsdirektion für Burgenland bietet den Empfängerinnen und Empfängern von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Bildungsdirektion für Burgenland folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung. Es wird gebeten, Ihr Ansuchen um Prüfung mit dem Betreff "Signaturprüfung" zu versehen.

  • Postalische Zusendung an die Einlaufstelle der Bildungsdirektion für Burgenland oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle.

    Bildungsdirektion für Burgenland
    Einlaufstelle
    Kernausteig 3
    7000 Eisenstadt
  • Zusendung mittels Fax an die Einlaufstelle: +43 2682 710-1009
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Einlaufstelle:
    office(at)bildung-bgld.gv.at

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um die richtige Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert."
mit schriftlicher Erledigung.

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."

Hinweis: Ein Ansuchen um Verifizierung hemmt nicht den Fristenlauf!