Stellenausschreibung für mittlere und höhere Schulen
Herzlich willkommen bei Bewerbung online in der Bildungsdirektion für Burgenland!
Sie sind eine engagierte Lehrerin, ein engagierter Lehrer und haben Interesse an einer Anstellung im burgenländischen Schulwesen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Auf unserer Plattform Bewerbung online können Sie sich rasch und bequem um eine offene Stelle bewerben. Sie finden auf unserer Jobplattform alle aktuellen Ausschreibungen für die burgenländischen Schulen.
Die nächste Ausschreibung für das Schuljahr 2024/25 für die höheren Schulen beginnt am 19. September 2024 und endet am 26. September 2024. Bitte übermitteln Sie Ihre Unterlagen im Ausschreibungszeitraum über Bewerbung online!
Für Detailfragen im Bereich des Lehrpersonals an höheren Schulen können Sie sich per Mail an die untenstehende Adresse wenden:
bewerbung-mhs(at)bildung-bgld.gv.at
Andernfalls können Ihnen auch die nachfolgenden wichtigsten Fragen und Antworten behilflich sein:
Die nächste Ausschreibung für das Schuljahr 2024/25 für die höheren Schulen beginnt am 19. September 2024 und endet am 26. September 2024. Bitte übermitteln Sie Ihre Unterlagen im Ausschreibungszeitraum über Bewerbung online!
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, aktueller Lebenslauf, Reifeprüfungszeugnis, Lehramtszeugnis (oder aktuelles Sammelzeugnis von dzt. im Studium befindlichen BewerberInnen), allenfalls Wehrdienst- bzw. Zivildienstbescheinigung, Verwendungszeugnisse, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder, sofern beide letztere vorhanden sind.
Sobald die Ausschreibung für Stellen an mittleren und höheren Schulen in Bewerbung online gestartet ist, können Ihre bereits vorab hochgeladenen Unterlagen im Benutzerkonto abgeschickt werden.
Ja, Sie können sich schon vor Ausschreibungsbeginn in Bewerbung online registrieren und Ihre persönlichen Dokumente in Ihr Benutzerkonto hochladen. Sobald die Ausschreibung gestartet ist, können Sie jene Schulen anwählen, für die Sie sich bewerben möchten.
Das alleinige Hochladen Ihrer Unterlagen im Benutzerkonto von Bewerbung onlinegenügt nicht. Sie müssen jene Schulen markieren, für die Sie sich bewerben möchten und Ihre Bewerbung AKTIV abschicken. Wenn Ihre Unterlagen ordnungsgemäß via Bewerbung online übermittelt wurden, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.
Eine nachträgliche Annahme Ihrer Bewerbungsunterlagen ist ausgeschlossen. Sobald die Ausschreibung zu Ende gegangen ist, können keine Bewerbungen mehr berücksichtigt werden.
Nein, nur vollständige Unterlagen, die online via Bewerbung online im Rahmen der Ausschreibung an uns übermittelt wurden, können berücksichtigt werden.
Sofern Ihre Unterlagen vollständig sind und diese ordnungsgemäß an die Bildungsdirektion übermittelt wurden, werden diese an die Schulen weitergeleitet. Die Schulleitung kontaktiert Sie im Anlassfall für mögliche weitere Gespräche.
Sobald die Schulleitung Ihre Unterlagen gesichtet und als geeignet für eine mögliche Anstellung betrachtet hat, werden Sie von der Schule kontaktiert. Die definitive Anstellung erfolgt nach Abschluss der Vorstellungsgespräche mit den Schulleitungen infolge einer entsprechenden Rückmeldung durch die Bildungsdirektion Burgenland.
Nein. Wenn Sie einmal Ihr Dienstrecht gewählt haben, behalten Sie dieses bis zur Pensionierung. Der Wechsel in ein anderes Bundesland bringt keine Änderung Ihres Dienstrechtes mit sich.
Bewerberinnen bzw. Bewerber die an einer mittleren oder höheren Schulen in einem anderen Bundesland in Österreich unterrichten und bereits einen unbefristeten Vertrag haben, können im Wege der do. Stammanstalt um Versetzung bzw. Dienstzuteilung in den Bereich der Bildungsdirektion für Burgenland ansuchen. Diese Ansuchen sind nicht an eine Ausschreibungsfrist gebunden, sollten jedoch am besten vor Beginn des 2. Semesters im Burgenland einlangen. Die Schreiben können entweder formlos oder mittels Formular der do. Bildungsdirektionen erfolgen. Bitte jedoch darauf zu achten, dass aus dem Ansuchen die Erreichbarkeit (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und die gewünschte Schule bzw. der gewünschte Bezirk/die gewünschten Bezirke hervorgehen.
Bewerberinnen bzw. Bewerber die an einer mittleren oder höheren Schule in einem anderen Bundesland unterrichten und dzt. noch einen befristeten Vertrag haben, mögen sich über das Portal Bewerbung online aufgrund der Ausschreibungen bewerben. Die Registrierung bzw. das Hochladen der persönlichen Dokumente kann schon vor Ausschreibungsbeginn in Bewerbung online erfolgen. Sobald die Ausschreibung gestartet ist, kann die Bewerbung auf die ausgeschriebene/n Stelle/n erfolgen.
Wenn Sie bereits über ein aktives Dienstverhältnis (auch z.B. im Burgenland) verfügen, müssen Sie sich im Rahmen der Ausschreibung für eine freie Stelle im Burgenland bewerben. Sollten Sie eine Anstellung erhalten, so müssen Sie Ihr aktives Dienstverhältnis beim aktuellen Dienstgeber lösen. Für die Anrechnung möglicher Vordienstzeiten benötigen wir eine Dienstzeitbestätigung Ihres aktuellen Dienstgebers. Diese können Sie in der jeweiligen Bildungsdirektion anfordern.
Als Quereinsteiger verfügen Sie über keine oder nur ungenügende pädagogische Lehrausbildung. Eine mögliche Anstellung kann erst nach vorheriger Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Bildungsdirektion erfolgen. Erst im Zuge dieser kann festgestellt werden, ob Sie mögliche Abschläge bei der Besoldung haben. Welche pädagogische Ausbildung Sie nachmachen können, um als vollwertige Lehrperson zu gelten, kann Ihnen die Pädagogische Hochschule Burgenland mitteilen.
Weiterführende Informationen zum Quereinstieg finden Sie bei Klasse Job und auf der Webseite des BMBWF.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist für die Bewertung von Abschlusszeugnissen sowie für die Nostrifikation (= Anerkennung) von Schulzeugnissen zuständig. Das Nationale Informationszentrum für akademische Anerkennung (ENIC-NARIC Austria), das ebenfalls im BMBWF angesiedelt ist, unterstützt bei Fragen der internationalen Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Titeln. Alle Informationen dazu sowie zur Nostrifizierung (=formale Anerkennung) von tertiären Bildungsabschlüssen und Allgemeines zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) finden Sie hier.
Diplomanerkennungsverfahren für Bundeslehrpersonen: (Online-Formular)
Nein. Erst wenn Sie von der Bildungsdirektion Burgenland über eine Neuaufnahme telefonisch und schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, ist eine Auflösung Ihres aktuellen Dienstverhältnisses anzustreben.
Dateiname | Info | Geändert |
---|---|---|
Schulische_Leitungsfunktionen Berufsbiografische_D.docx | 69 KB | 02.06.2022 08:15 |