Fachbereich Inklusion Diversität Sonderpädagogik (FIDS)

FIDS steht für den Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik in allen Schulformen und Schultypen. Dieser erfüllt für den Pädagogischen Dienst Aufgaben nach dem Bildungsdirektionseinrichtungsgesetz § 19: Bereitstellung und Koordination sonder- und inklusionspädagogischer Maßnahmen für Schüler*innen mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in allgemeinen Schulen, einschließlich der Betreuung von für diese Schüler*innen zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen

Die Kernbereiche des FIDS sind

  • Definition SPF (Sonderpädagogischer Förderbedarf) gem. RS Nr.7/2019 bm:bwf
    Gemäß § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 liegt dann ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler infolge einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen dem Unterricht in der Volksschule, Neuen Mittelschule oder Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag und nicht gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit ist.
    Eine physische oder psychische Behinderung liegt in Anlehnung an § 3 Behinderteneinstellungsgesetz vor, wenn eine körperliche, kognitive oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder eine Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten gegeben ist und dadurch die Teilhabe am Unterricht erschwert wird.
    Diese Beeinträchtigung muss ferner kausal dafür sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler dem Unterricht ohne sonderpädagogische Förderung, trotz Ausschöpfung aller pädagogischen Möglichkeiten im Rahmen des Regelunterrichts nicht folgen kann.
  • Formen des SPF können sein
    • Beeinträchtigung von Sinnesfunktion(en)
    • Beeinträchtigung von Sprechfunktion(en)
    • Beeinträchtigung von bewegungsbezogenen Funktionen
    • Beeinträchtigung des Lernens
    • Beeinträchtigungen im sozial-emotionalen Bereich
    • Kombinationen der unterschiedlichen Bereiche
  • Im Burgenland können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) an Allgemeinen Sonderschulen oder integrativ an Regelschulen des jeweilig gültigen Schulsprengels unterrichtet und gefördert werden
    • Standorte Allgemeiner Sonderschulen im Burgenland (vielleicht mit Link zu den HPs)
      • Allgemeine Sonderschule Frauenkirchen
      • Allgemeine Sonderschule Eisenstadt
      • Allgemeine Sonderschule Mattersburg
      • Allgemeine Sonderschule Oberpullendorf
      • Allgemeine Sonderschule Oberwart
      • Allgemeine Sonderschule Stegersbach
      • Allgemeine Sonderschule Güssing
      • Angeschlossene ASO Klassen der Volksschule Pinkafeld
  • Grundlage für den Tätigkeitsbereich der Begabungs- und Begabtenförderung ist der Grundsatzerlass im Rundschreiben 25/2017 des BMB
  • Auszug:
    • Das Ziel der Begabungs- und Begabtenförderung ist die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten der Person.
    • Dass sich Begabungen entwickeln und in Leistungen zeigen, darf jedoch nicht eine Frage der sozialen Situation bzw. des Bildungshintergrundes der Eltern sein, sondern stellt eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Bildungseinrichtungen dar.
    • Begabungsförderung richtet im Sinne einer Stärken- und Potenzialfokussierung das Augenmerk auf die Fähigkeiten und Interessen von Schüler*innen.
  • Um im Burgenland begabungs- und begabtenfördernde schulische Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können, benötigt es eine vorangehende Diagnostik oder Identifizierung bzw. Beisteuerung diesbezüglich externer Gutachten oder Befunde. In einer abschließenden interdisziplinären Beratungssequenz (Schulleitung, Eltern mit Schüler*in, DM, Schulpsychologie) wird über die Fördermöglichkeiten am Standort/in der Region zu entscheiden sein.
  • Aktuelle Förderangebote im Schuljahr 2020/21:
    • Interessens- und Begabungsmodule für Volksschüler/innen der 3. und 4. Schulstufe an den Standorten:
      • Mittelschule St. Michael i. B. (Dienstort Güssing)
      • Lernwerkstättenschule Oberwart (Dienstort Oberwart)
      • Etc.

 

Auch heuer finden wieder die Burgenländischen Sommerakademien statt! Alle Informationen dazu finden Sie hier. 

  • Grundlage für den Tätigkeitsbereich innerhalb des Fachbereiches Inklusion Diversität Sonderpädagogik ist das Rundschreiben Nr. 21/2018 des bm:bwf
  • Auszug:
    • Der Grundsatzerlass bietet Schulen einen Orientierungsrahmen auf verschiedenen Handlungsebenen des schulischen Lehrens und Lernens.
    • Besonders das alltägliche Miteinander ist vom sozialen Geschlecht, von „gender“ im Sinne der Definition der WHO und des UNHCR, im hohen Maße geprägt.
    • Das Unterrichtsprinzip soll dazu beitragen, einen professionellen und reflektierten Umgang mit der Dimension des Geschlechts in der von heterogenen Lebenswelten geprägten Schule zu entwickeln und zwar auf Grundlage des verfassungsmäßig verankerten Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsauftrags.
  • Im Burgenland werden die Forderungen und Inhalte des Grundsatzerlasses durch folgende integrative und additive Aktivitäten erfüllt:
    •  Auflistung von Aktivitäten wie z.B. „Girlsday“, spezielle Angebote an HTL Pinkafeld, etc.
  • Ziel der Maßnahmen (Auszug aus Deutschförderklassen und Deutschförderkursen – Leitfaden für Schulleiter*innen)
    • Der Erwerb bzw. die Kenntnis der Unterrichts- und Bildungssprache Deutsch stellt die Grundlage für die Beteiligung an allen Bildungsprozessen dar und bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für Schulerfolg und spätere Integration in den Arbeitsmarkt für die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Österreich.
    • Ziel des Deutschfördermodells für außerordentliche Schüler*innen ist das frühzeitige und intensive Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch und damit der möglichst rasche Wechsel in den Klassenverband sowie die Teilnahme am Unterricht nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe.
    • Die Entscheidung darüber, ob ein/e Schüler/in als ordentlich(o) oder außerordentlich (ao) eingestuft bzw. einer Deutschförderklasse oder einem Deutschförderkurs zugeteilt wird, erfolgt auf der Basis von MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch), einem österreichweit einheitlichen, standardisierten Testverfahren.
  • Auswertevarianten und Konsequenzen der MIKA-D Testung:
  • Vorgegebene Testzeiträume:
    • Testzeitraum für bereits in Deutschförderung nach §8 SchOG befindliche Schüler*innen:
      • Testzeitraum am Ende des Sommersemesters – Beginn: 15. April; Ende: Zeitpunkt der Datenerfassung für den vorläufigen Stellenplan
      • Testzeitraum am Ende des Wintersemesters – Beginn: erster Schultag nach den Weihnachtsferien; Ende: letzter Schultag vor Beginn der Semesterferien
    • Testzeitraum für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schüler*inneneinschreibung
      • Testzeitraum für 2020/21 – Beginn: voraussichtlich 1. März 2021; Voraussichtliches Ende: Zeitpunkt der Datenerfassung für den vorläufigen Stellenplan

SOLin Jutta PEISSER


Diversitätsmanagerin
Dienstort Neusiedl am See (Bezirk Neusiedl am See)
A-7132 Frauenkirchen, Kirchenplatz 1d/6
Tel.: +43-(0)2682-710-2104
Mobil: +43-(0) 664 856 31 98
Mail: jutta.peisser(at)bildung-bgld.gv.at

Christina DURSTBERGER, BEd


Diversitätsmanagerin
Dienstort Eisenstadt (Bezirke Eisenstadt und Mattersburg)
A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3
Tel.: +43-(0)2682-710-1116
Mobil: +43-(0) 664 535 57 78
Mail: christina.durstberger(at)bildung-bgld.gv.at

OSR Knut BECHA


Diversitätsmanager
Dienstort Oberwart (Bezirke Oberwart & Oberpullendorf)
A-7400 Oberwart, Industriestraße 26/8
Tel.: +43-(0)2682-710-2313
Mobil: +43-(0)664 856 31 90
Mail: knut.becha(at)bildung-bgld.gv.at

SL Melissa EHRENHÖFLER, BEd


Diversitätsmanagerin
Dienstort Güssing (Bezirke Jennersdorf & Güssing)
A-7540 Güssing, Europastraße 1
Tel.: +43-(0)2682-710-2405
Mobil: +43-(0)664 856 31 99
Mail: melissa.ehrenhoefler(at)bildung-bgld.gv.at