Berufsreifeprüfung und Lehre mit Matura

Die Berufsreifeprüfung (BRP) bietet Personen mit einer Berufsausbildung die Möglichkeit, die Reifeprüfung (und die damit verbundenen Berechtigungen, vergleichbar einer AHS- und BHS-Matura) zu erwerben, und berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.

Mag.a Kathrin REISNER


Pädagogische Mitarbeiterin für Berufsreifeprüfung und Lehre mit Matura

Tel: +43-(0)2682-710-1322

Der Antrag auf die Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist an einer der BRP-Externistenprüfungskommissionen einzubringen. Die entsprechenden Antragsformulare liegen bei den Kommissionen auf. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde sowie der Nachweis über die zur Teilnahme an der BRP berechtigenden Voraussetzungen, wie sie im §1 des Berufsreifeprüfungsgesetzes angeführt werden.

Die BRP umfasst vier Teilprüfungen, Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und den Fachbereich, von denen eine zwingend an der Externistenprüfungskommission, an der die Zulassung zur BRP erfolgt ist, abzulegen ist. Weitere Teilprüfungen können auch nach Besuch des Vorbereitungslehrganges an Einrichtungen der Erwachsenenbildung abgelegt werden.

Folgende Möglichkeiten stehen für die jeweiligen Teilprüfungen zur Auswahl:

Deutsch: eine 5-stündige schriftliche Klausur und eine mündliche Prüfung, bestehend aus Diskussion und Präsentation der schriftlichen Klausur
Mathematik (bzw. Mathematik und angewandte Mathematik):  eine 4-stündige schriftliche Klausur
Lebende Fremdsprache:wahlweise schriftliche Klausur oder eine mündliche Prüfung
Fachbereich:eine 5-stündige schriftliche Klausur und eine diesbezügliche mündliche Prüfung (aus dem Berufsfeld des/der Kandidaten/in) oder eine projektorientierte Arbeit sowie eine mündliche Prüfung (Präsentation und Diskussion)

Die Prüfungen sind, genauso wie alle Vorbereitungslehrgänge, kompetenzorientiert, sie entsprechen der Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung und orientieren sich in Deutsch, Mathematik und Englisch an den entsprechenden Leitfäden.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich bereits absolvierte Prüfungen und Ausbildungen für Teilprüfungen anrechnen zu lassen. Diese sind taxativ in der Verordnung zum Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung aufgelistet.

Die Lehre mit Matura (LMM) ermöglicht es Lehrlingen, sich gleichzeitig mit ihrer Lehrausbildung auf die BRP vorzubereiten.

Es ist zu beachten, dass zumindest eine Teilprüfung der BRP vor dem Lehrabschluss positiv absolviert werden muss und dass die letzte Teilprüfung erst nach der erfolgreichen Lehrabschlussprüfung und nach vollendetem 19. Lebensjahr absolviert werden kann.

In der integrierten Form ist die Berufsreifeprüfung in eine um ein halbes Jahr verlängerte Lehre eingebunden.