Die Abteilung Minderheitenschulwesen in der Bildungsdirektion für Burgenland ist mit ihrer Schulaufsicht für alle Schulen und Klassen, die nach dem Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland organisiert sind, zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr die Fachaufsicht für den Unterrichtsgegenstand Kroatisch bzw. Ungarisch bzw. Roman an allen anderen Schulen.
Minderheitenschulwesen
AKTUELL: Wanderausstellung „Das Österreichische Minderheitenschulwesen –
Sprachliche Vielfalt mit Geschichte“ - Informationen zur Verleihung
Sprache und Kultur sind ein wichtiger Teil der menschlichen Identität. Das Burgenland ist ein Musterbeispiel für gelebte Integration im Bereich der Volksgruppen. Eine tragende Rolle für die positive Entwicklung in diesem Bereich spielt das mehrsprachige Schulwesen - es bietet einen reichhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der interkulturellen und regionalsprachlichen Bildung. Das Minderheitenschulgesetz für das Burgenland ermöglicht es heute jeder Schülerin und jedem Schüler, die Volksgruppensprachen Kroatisch, Ungarisch und Romanes zu erlernen.
Im Burgenland gibt es als einzigartiges regionalsprachliches Bildungsangebot zweisprachige Schulen, das sind Schulen mit deutscher und kroatischer bzw. Schulen mit deutscher und ungarischer Unterrichtssprache.
Vorteile mehrsprachiger Bildung:
- gute Voraussetzungen für den Erwerb weiterer Sprachen
- Offenheit für andere Kulturen, Länder und Menschen
- Kreativität und Flexibilität im Denken
- persönliche Bereicherung
- sehr gute Berufsperspektiven
Aktuelle Projekte
https://www.1921-2021.at - Webseite zu „100 Jahre Burgenland“ in 4 Sprachen
Implementierung des regionalen Sprachenportfolios und der Kompetenzbeschreibungen für Kroatisch und Ungarisch (Volksschule und Sekundarstufe I)
Schwerpunkt digi.comp4 im Minderheitenschulwesen Kroatisch bzw. Ungarisch:
Entwicklung, Pilotierung und Implementierung von kompetenzorientierten digitalen interaktiven Lernmaterialien für einen immersiven Sprachunterricht an zweisprachigen Volksschulen (auf Lernplattform skooly.at)
Entwicklung von kompetenzorientierten Unterrichtsmaterialien für Kroatisch und Ungarisch
Immersion als innovative Form zweisprachigen Unterrichts
Mag.a Karin VUKMAN-ARTNER
Leiterin der Abteilung Minderheitenschulwesen
Angelegenheiten des Zweisprachigen Bundesgymnasiums Oberwart
FI für Kroatisch an AHS und BMHS
APS: Koordination für das kroatische Schulwesen und den muttersprachlichen Unterricht
Tel.: +43-(0)2682-710-1120
Formulare
Dateiname | Info | Geändert |
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Gesetzliche Grundlagen
Artikel 8 Bundes-Verfassungsgesetz
(2) Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.
Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland
Burgenländisches Pflichtschulgesetz