Stellenausschreibung für Pflichtschulen

Herzlich willkommen bei Bewerbung online in der Bildungsdirektion für Burgenland!

Sie sind eine engagierte Lehrerin, ein engagierter Lehrer und haben Interesse an einer Anstellung im burgenländischen Schulwesen? Dann sind Sie hier genau richtig!

Auf unserer Plattform Bewerbung online können Sie sich rasch und bequem um eine offene Stelle bewerben. Sie finden auf unserer Jobplattform alle aktuellen Ausschreibungen für die burgenländischen Schulen.

Die nächste Ausschreibung für das Schuljahr 2024/25 für die Pflichtschulen startet am 01. April und endet am 16. April. Bitte übermitteln Sie Ihre Unterlagen im Ausschreibungszeitraum über Bewerbung online!

Für Detailfragen im Bereich des Lehrpersonals an Pflichtschulen können Sie sich per Mail an die untenstehende Adresse wenden: 

bewerbung-aps(at)bildung-bgld.gv.at


Andernfalls können Ihnen auch die nachfolgenden wichtigsten Fragen und Antworten behilflich sein:

Wichtige Fragen und Antworten

Die nächste Ausschreibung für das Schuljahr 2024/25 für die Pflichtschulen startet am 01. April und endet am 16. April. Bitte übermitteln Sie Ihre Unterlagen im Ausschreibungszeitraum über Bewerbung online!

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, aktueller Lebenslauf, Reifeprüfungszeugnis, Lehramtszeugnis (oder aktuelles Sammelzeugnis von dzt. im Studium befindlichen Bewerber/innen), allenfalls Wehrdienst- bzw. Zivildienstbescheinigung, Verwendungszeugnisse, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder, sofern beide letztere vorhanden sind.

Sobald die Ausschreibung für die Pflichtschule in Bewerbung online gestartet ist, können Ihre bereits vorab hochgeladenen Unterlagen im Benutzerkonto abgeschickt werden.

Ja, Sie können sich schon vor Ausschreibungsbeginn in Bewerbung online registrieren und Ihre persönlichen Dokumente in Ihr Benutzerkonto hochladen. Sobald die Ausschreibung gestartet ist, können Sie jene Schulen anwählen, für die Sie sich bewerben möchten.

Das alleinige Hochladen Ihrer Unterlagen im Benutzerkonto von Bewerbung online genügt nicht. Sobald die Ausschreibung gestartet ist, müssen Sie jene Schulen bei der Ausschreibung markieren, für die Sie sich bewerben möchten und Ihre Bewerbung AKTIV abschicken. Wenn Ihre Unterlagen ordnungsgemäß via Bewerbung online übermittelt wurden, erhalten Sie kurze Zeit später eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.

Eine nachträgliche Annahme Ihrer Bewerbungsunterlagen ist ausgeschlossen. Sobald die Ausschreibung zu Ende gegangen ist, können keine Bewerbungen mehr berücksichtigt werden. Nur vollständige Unterlagen, die online via Bewerbung online im Rahmen der Ausschreibung an uns übermittelt wurden, können berücksichtigt werden.

 

Sobald die Schulleitung Ihre Unterlagen gesichtet und als geeignet für eine mögliche Anstellung betrachtet hat, werden Sie von der Schule kontaktiert. Die definitive Anstellung erfolgt nach Abschluss der Vorstellungsgespräche mit den Schulleitungen infolge einer entsprechenden offiziellen Rückmeldung durch die Bildungsdirektion Burgenland.

Nein. Wenn Sie einmal Ihr Dienstrecht gewählt haben, behalten Sie dieses bis zur Pensionierung. Der Wechsel in ein anderes Bundesland bringt keine Änderung Ihres Dienstrechtes mit sich.

Sie müssen sich im Rahmen der Ausschreibung für eine freie Stelle im Burgenland bewerben. Sollten Sie eine Anstellung erhalten, so müssen Sie Ihr aktives Dienstverhältnis beim aktuellen Dienstgeber lösen. Für die Anrechnung möglicher Vordienstzeiten benötigen wir eine Dienstzeitbestätigung Ihres aktuellen Dienstgebers. Diese können Sie in der jeweiligen Bildungsdirektion anfordern.

Wenn Sie bereits über ein aktives Dienstverhältnis für die höheren Schulen (auch z.B. im Burgenland) verfügen, müssen Sie sich im Rahmen der Pflichtschul-Ausschreibung für eine freie Stelle im Burgenland bewerben. Sollten Sie eine Anstellung erhalten, so müssen Sie Ihr aktives Dienstverhältnis beim aktuellen Dienstgeber lösen. Für die Anrechnung möglicher Vordienstzeiten benötigen wir eine Dienstzeitbestätigung Ihres aktuellen Dienstgebers. Diese können Sie in der jeweiligen Bildungsdirektion anfordern.

Als QuereinsteigerIn verfügen Sie über keine oder nur ungenügende pädagogische Lehrausbildung. Eine mögliche Anstellung kann erst nach vorheriger Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Bildungsdirektion erfolgen. Erst im Zuge dieser kann festgestellt werden, ob Sie mögliche Abschläge bei der Besoldung haben. Welche pädagogische Ausbildung Sie nachmachen können, um als vollwertige Lehrperson zu gelten, kann Ihnen die Pädagogische Hochschule Burgenland mitteilen.

Weiterführende Informationen zum Quereinstieg finden Sie bei Klasse Job und auf der Webseite des BMBWF.

 

Nein, eine Versetzung von Ihrer aktuellen Dienststelle in das Burgenland ist nicht möglich. Sie müssen sich im Rahmen der Ausschreibung für die Pflichtschule aktiv bewerben.

Nein. Erst wenn Sie von der Bildungsdirektion Burgenland über eine Aufnahme in den burgenländischen Schuldienst telefonisch und schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, ist eine Auflösung Ihres aktuellen Dienstverhältnisses anzustreben.

Diplomanerkennungsverfahren für PflichtschullehrerInnen

Im Rahmen der Europäischen Integration ist auch die Mobilität von Lehrerinnen und Lehrer über die Landesgrenzen hinaus wesentlich erleichtert worden. Ausbildungen, die innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz absolviert wurden, können auch im Burgenland anerkannt werden. Jene Anerkennung erfolgt im Rahmen der Europäischen Berufsanerkennungs-Richtlinie (RL 2005/36/EG) bzw. im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, ABl. Nr. L 114/2002 S. 6 (BGBl. III Nr. 133/2002).

Wenn Sie somit an einer Allgemeinbildenden Pflichtschule (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule) im Burgenland unterrichten möchten, jedoch in Österreich kein Lehramt für Pflichtschulen erworben haben, muss Ihre Ausbildung anerkannt werden.

 

Zuständigkeit:

Über die Anerkennung von Diplomen im Bereich der Lehrpersonen an Allgemeinbildenden Pflichtschulen entscheidet die Bildungsdirektion für Burgenland nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens. Das Verwaltungsverfahren endet mit Bescheid. Ein positiver Bescheid bedeutet, dass Ihre Berufsqualifikation einer österreichischen gleichgestellt wird. Eine erfolgreiche Anerkennung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Begründung eines Dienstverhältnisses.

 

Antrag, Unterlagen:

Für die Einleitung eines Anerkennungsverfahrens muss ein Antrag auf Diplomanerkennung gestellt werden. Dafür verwenden Sie bitte dieses Formular. Im Antrag ist anzugeben, für welchen Schultyp (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule) die Anerkennung beantragt wird. Dem Antrag sind nachstehende Unterlagen beizulegen:*

•        Lebenslauf

•        Reisepass bzw. Personalausweis

•        Staatsbürgerschaftsnachweis

•        Die in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz erworbenen Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, aus denen die Qualifikation für den Lehrerberuf ersichtlich ist, sowie allfällige Arbeitszeugnisse (Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch erstellt wurden, sind zusätzlich mit einer Übersetzung von einer gerichtlich beeideten Dolmetscherin/einem gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen)

•        In der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz anerkannte Drittstaatsdiplome zusammen mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in diesem Mitgliedstaat

•        Bescheinigung darüber, dass die Ausübung des Berufes nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde und keine Vorstrafen vorliegen (zB aktuelle Strafregisterbescheinigung)

•        Dokumente, die die Studiendauer und Umfang belegen (Diploma Supplement/Anhang zum Diplom/Diplomprüfungszeugnisse/Transcript of Records)

•        Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder sonstige Dokumente, die die Namensänderung nachweisen

•        Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung und Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (auch bei kroatischen Staatsangehörigen)

•        Falls vorhanden: Dokumente über die erworbene Berufspraxis, aus denen die berufliche Tätigkeit der antragstellenden Person eindeutig hervorgeht, oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen

•        Falls vorhanden: Dokumente, die die für die Ausübung der Berufstätigkeit in Österreich erforderlichen Sprachkenntnisse belegen

 

Sobald in der Bildungsdirektion für Burgenland ein Antrag auf Diplomanerkennung samt vollständiger Unterlagen eingelangt ist, wird geprüft, ob es sich bei den übermittelten Anlagen um einen Ausbildungsnachweis im Sinne des Art I. Abs. 8 der Anlage zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984) handelt.

Danach wird geprüft, ob die absolvierte Ausbildung samt einer allenfalls vorhandenen Berufserfahrung der angestrebten Verwendung im Inland gleichgestellt ist. Bei wesentlichen Unterschieden zwischen der Ausbildung der antragstellenden Person und der in Österreich geforderten Ausbildung können Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrganges auferlegt werden. Ergeben sich Zweifel an der Sprachkompetenz der oder des Antragstellenden, sind jedoch die sonstigen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt, ist eine Überprüfung der Sprachkenntnisse anzuordnen. Über das Ergebnis der Sprachüberprüfung ist im Bescheid auf Anerkennung gesondert abzusprechen.

 

Gebühren, Abgaben und Kosten des Anerkennungsverfahrens:

Der Antrag zum Anerkennungsverfahren ist gemäß § 14 Tarifpost 5 und 6 des Gebührengesetzes 1957, Tarifpost A der Landes-Verwaltungsabgabenverordnung und Tarifpost 1 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 BGBl. II Nr. 24/1983 gebührenpflichtig.

 

Für etwaige Rückfragen steht die Bildungsdirektion für Burgenland unter der E-Mail-Adresse office(at)bildung-bgld.gv.at gerne zur Verfügung.

 

Weiteren Informationen in Bezug auf Anerkennungsverfahren finden Sie unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/anauschubi/nostr.html

 

Sobald die Stelle der Leitung einer Schule ausgeschrieben ist, können Sie sich mit dem Leiterstellenbewerbungformular bewerben.

DateinameInfoGeändert
Schulische_Leitungsfunktionen Berufsbiografische_D.docx 69 KB 04.10.2022 08:43