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  3. Vorgangsweise beim Auftreten meldepflichtiger Infektionskrankheiten

Vorgangsweise beim Auftreten meldepflichtiger Infektionskrankheiten

Coronavirus bzw. Covid-19 ist eine meldepflichtige Erkrankung

Szenario A – Die betroffene Person ist in der Schule anwesend
Bei einer Schülerin / einem Schüler, einer Lehrkraft oder sonstigen Person in der Schule besteht der dringende Verdacht, dass sie / er an COVID-19 erkrankt ist.

A1:Der Verdachtsfall ist sofort in einem eigenen Raum (nicht im Schularztzimmer) unterzubringen.

A2: Die Schulleitung muss sofort den Schularzt/die Schulärztin sowie die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde informieren und mit ihr alle weiteren Schritte vereinbaren.

A3: Ist ein/e Minderjährige/r betroffen, informiert die Schulleitung unverzüglich die Eltern/Erziehungsberechtigten des/der unmittelbar Betroffenen.

A4: Unmittelbar danach ist von der Schulleitung die zuständige Bildungsdirektion zu informieren.

A5: Die weitere Vorgangsweise wird von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden.

A6: Dokumentation durch die Schulleitung, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie Art des Kontaktes. (z.B. durch Klassenlisten, Lehrkräftelisten und Stunden-/Raumpläne)

A7: Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) durch die Schulleitung, Übermittlung dieser an die zuständige Bildungsdirektion.

A8: Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Schließung der Schule, Desinfektion etc.) entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

 


Szenario B – Die betroffene Person ist nicht in der Schule anwesend
Die Schule wird über eine Infektion oder den dringenden Verdacht einer Infektion mit COVID-19 bei einer Schülerin / einem Schüler, einer Lehrkraft oder sonstigen Person an der Schule informiert. Die betroffene Person befindet sich nicht in der Schule (z. B. Eltern melden sich telefonisch bei der Schule, dass ihr Kind erkrankt ist).

B1: Die Schulleitung muss sofort den Schularzt / die Schulärztin informieren. Diese/r tritt mit den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (BH, Magistrat, Amtsarzt / Amtsärztin) unverzüglich in Kontakt.

B2: Ist der Schularzt / die Schulärztin nicht erreichbar, tritt die Schulleitung mit den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (BH, Magistrat, Amtsarzt / Amtsärztin) unverzüglich in Kontakt.

B3: Unmittelbar danach ist von der Schulleitung die zuständige Bildungsdirektion zu informieren.

B4: Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden / Amtsarzt / Amtsärztin verfügt. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Die Schulleitung unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen.

B5: Dokumentation durch die Schulleitung, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes. (z. B. durch Klassenlisten, Lehrkräftelisten und Stunden-/Raumpläne)

B6: Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) durch die Schulleitung, Übermittlung dieser an die zuständige Bildungsdirektion.

B7: Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (z. B. Schließung der Schule, Desinfektion etc.) entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.


 

Allgemeine Informationen:
Liste der meldepflichtigen Infektionskrankheiten (Stand Jänner 2020): https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:8da243e6-defc-4001-adce-b9e1fca20241/Anzeigenpflichtige%20Krankheiten%20in%20%C3%96sterreich_01_20.pdf

telefonische Gesundheitsberatung: Telefonnummer 1450 (24/7 erreichbar)
Infoline der AGES zum Coronavirus: 0800 555 621 (derzeit 24/7 erreichbar)

Informationen zu Coronavirus und Ansteckung von der AGES: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/

Informationen des Gesundheitsministeriums (tagesaktuell): https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html

Informationen der WHO zu Corona – Myth Busters (in englischer Sprache): https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public/myth-busters

Informationen des Außenministeriums zu Reisewarnungen: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

Kontaktpersonennachverfolgung – vorläufige Empfehlung der AGES:
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:4220f9b9-f32e-4909-b6da-728490d2cbdb/Vorgangsweise%20SARS-CoV-2%20-%20Kontaktmanagement-13.02.2020.pdf

Epidemiegesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010265

Informationen für Schulärztinnen und Schulärzte: https://www.aerztekammer.at/coronavirus

Informationen vom Land Burgenland zum Thema Coronavirus: https://www.burgenland.at/themen/gesundheit/coronavirus/

 

Alle Schulen sind angehalten, Verdachtsfälle an melden(at)bildung-bgld.gv.at weiterzuleiten

Zugehörige Dateien

  • Corona_Checkliste_-_Person_an_Schule_anwesend.pdf 44 KB
  • Corona_Checkliste_-_Person_an_Schule_nicht_anwesend.pdf 44 KB

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