Mit dem Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz ist der Landesschulrat für Burgenland seit 1. Jänner 2019 Bildungsdirektion Burgenland. Die Struktur der Behörde ändert sich damit zwar, die Ansprechpersonen im Amt bleiben aber weitgehend die gleichen. Burgenlands oberste Schulbehörde dient auch weiterhin als Serviceeinrichtung für alle burgenländischen Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.
Bereits seit 2006, und damit so lange wie kein anderes Bundesland, hat der Landesschulrat die Personalverantwortung für sowohl Landeslehrerinnen und Landeslehrer, als auch Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer getragen. Seit Jänner diesen Jahres müssen alle bisherigen Landes- bzw. Stadtschulräte, und nunmehr Bildungsdirektionen, diese gemeinsame Personalverantwortung tragen. Das Minderheitenschulwesen bleibt als eine eigenständige Abteilung und damit in qualitätsvoller Form erhalten.
Mag. Heinz Josef Zitz ist bereits seit 1. Jänner 2018 als Bildungsdirektor im Burgenland betraut, davor bekleidete er seine Position als Amtsführender Landesschulratspräsident. Die Führungsebene nach dem Bildungsdirektor teilt sich nun in den Präsidialbereich für den inneren Dienst sowie in den Bereich Pädagogischer Dienst für die Schulaufsicht. Beide Personalien wurden bereits im Sommer durch ein Ausschreibungsverfahren besetzt: WHRin Mag. Sandra Steiner, bisherige Amtsdirektorin im Landesschulrat, ist die Leiterin des Präsidialbereichs, HR Mag. Jürgen Neuwirth, vormals Landesschulinspektor für AHS, übernimmt die Verantwortung im pädagogischen Bereich. Damit wird sichergestellt, dass auch weiterhin qualitätsvoll in den heimischen Schulen unterrichtet werden kann.
Gleichzeitig bekamen bereits seit dem Start des aktuellen Schuljahrs 2018/2019 die Schulen mehr organisatorische und pädagogische Freiräume bei der Gestaltung. So kann beispielsweise die Schulöffnungszeit ebenso flexibel gestaltet werden, wie die Dauer von Unterrichtseinheiten und die Größe der Klassen. Die Gesamtunterrichtszeit ändert sich dabei nicht.
Ein weiterer Aspekt und bisher einmalig für ganz Österreich, ist die Bildung von Schulclustern. Das garantiert den Erhalt von Schulstandorten und erhöht die Qualität der Schule. Dabei werden 2 bis 8 Schulen zu einem Verbund zusammengeschlossen und von einer Clusterdirektorin oder von einem Clusterdirektor verantwortet. Diese Person übernimmt die Leitung des gesamten Schulclusters in pädagogischer, rechtlich-organisatorischer-administrativer, in personeller und wirtschaftlicher Hinsicht. Im Seewinkel wurde im Herbst 2017 österreichweit der allererste Schulcluster im Pflichtschulbereich eingerichtet, in den folgenden Schuljahren soll die Zahl der Cluster weiter erhöht werden.
Geändert hat sich nunmehr neben einigen strukturellen und organisatorischen Aspekten auch der Außenauftritt der obersten Schulbehörde. Ein neues Logo ziert ab sofort u.a. auch die Webseite, www.bildung-bgld.gv.at, der LSR-Schriftzug verschwindet damit. Außerdem ändern sich die E-Mail Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes auf vorname.nachname(at)bildung-bgld.gv.at.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass per 01.01.2019:
· Bildungsdirektion Burgenland ist eine Bund-Land-Mischbehörde
· Mehr Schulautonomie in den einzelnen Standorten
· Einrichtung einer Bildungsregion
· Errichtung von 4 FIDS-Stellen (Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik) im gesamten Burgenland (Neusiedl, Eisenstadt/Mattersburg, Oberpullendorf/Oberwart, Güssing/Jennersdorf)