Stellenausschreibungen Elementarpädagogik

Herzlich willkommen in der Bildungsdirektion für Burgenland!

Sie sind eine engagierte pädagogische Fachkraft bzw. Assistenz- oder Hilfskraft und haben Interesse an einer Anstellung in einer burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung? Dann sind Sie hier genau richtig!

Auf dieser Seite können Sie sich rasch und bequem einen Überblick über offene Stellen im elementarpädagogischen Bereich im Burgenland verschaffen. Sie finden hier aktuelle Stelleninserate für die burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Bitte bewerben Sie sich innerhalb des im Inserat angegebenen Ausschreibungszeitraumes direkt bei den jeweiligen Erhaltern der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Für Detailfragen können Sie sich per Mail oder Telefon an die jeweiligen Erhalter der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wenden. Für allgemeine Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kanzlei-EP(at)bildung-bgld.gv.at.

Für die Aktualität sowie alle Angaben in den Stelleninseraten ist ausschließlich der jeweils ausschreibende Erhalter verantwortlich. Die Bildungsdirektion für Burgenland stellt lediglich die Plattform zur Veröffentlichung von Stelleninseraten im elementarpädagogischen Bereich zur Verfügung.

Sie haben noch weitere Fragen? Die nachfolgenden wichtigsten Fragen und Antworten können Ihnen dabei behilflich sein:

Pädagogische Fachkräfte: Personen, welche die jeweiligen fachlichen Anstellungserfordernisse gemäß §§ 1 und 2 des Gesetzes über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher erfüllen und zumindest Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen aufweisen.

Unter pädagogischen Fachkräften sind beispielsweise (Sonder-)Kindergartenpädagoginnen und
-pädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher an Horten zu verstehen;

Pädagogische Assistenzkräfte: Personen, welche eine Ausbildung gemäß §§ 6, 55a sowie 63b Schulorganisationsgesetz und des auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Lehrplans aufweisen.

Pädagogische Hilfskräfte: Personen, welche eine Ausbildung gemäß Burgenländischer Helferinnen- und Helferausbildungs-Verordnung erfüllen.

Bewerbungen sind ausschließlich an den jeweiligen Erhalter (Gemeinde oder privater Träger) zu richten. Die Form, in welcher die Bewerbungsunterlagen zu übermitteln sind (per Mail, postalisch, etc.), sind dem jeweiligen Stelleninserat zu entnehmen.

Es wird empfohlen, sich auf den Webseiten der unterschiedlichen Erhalter (Gemeinden oder privater Träger) sowie auf deren Social Media Kanälen zu informieren. Gemeinden haben offene Stellen zudem an ihren Amtstafeln vor Ort oder digital zu veröffentlichen.

Die Unterlagen, welche einer Bewerbung beizulegen sind, sind dem jeweiligen Stelleninserat zu entnehmen.

Bei weiteren Fragen ist mit den jeweiligen Erhaltern (Gemeinde oder privater Träger) Kontakt aufzunehmen. Die Bildungsdirektion für Burgenland stellt lediglich die Plattform zur Veröffentlichung von Stelleninseraten zur Verfügung.

Dienstrechtliche Fragen sind in erster Linie mit dem jeweiligen Erhalter (Gemeinde oder privater Träger) zu klären.

Grundsätzlich müssen pädagogische Hilfskräfte, die in burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen arbeiten möchten, die Voraussetzungen der Burgenländischen Helferinnen- und Helferausbildungs-Verordnung erfüllen. Dabei handelt es sich um 140 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis.

Die theoretische Ausbildung muss folgende Fächer umfassen:

  • Pädagogik - Didaktik im Ausmaß von mindestens 48 Stunden;
  • Entwicklungspsychologie im Ausmaß von mindestens 24 Stunden;
  • Kommunikation und Konfliktregelung im Ausmaß von mindestens 32 Stunden;
  • Rechtliche Grundlagen im Ausmaß von mindestens 4 Stunden;
  • Erste Hilfe - Kindernotfälle im Ausmaß von mindestens 16 Stunden;
  • Gesundheit und Ernährung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden.

Die praktische Ausbildung hat mindestens 60 Stunden in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu umfassen.

Gemäß § 1 Abs. 5 leg. cit. ist die erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater gemäß § 26 Abs. 4 Z 1 Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz - Bgld. KJHG, LGBl. Nr. 62/2013, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024, einer Ausbildung nach dieser Verordnung gleichzuhalten. Gleiches gilt für die erfolgreich absolvierte Ausbildung eines Hochschullehrganges für Freizeitpädagogik gemäß § 39 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 50/2024.

Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, ist vor einer Anstellung in einer burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung eine Anerkennung Ihrer Ausbildung durch die Abteilung Präs/5 - Elementarpädagogik sowie fachliche Agenden der berufsbildenden Pflichtschulen und der landwirtschaftlichen Fachschulen notwendig.

Verfahrensablauf:

  • Antragsstellung mittels Antragsformular
  • Bestätigungsschreiben über Einlangen des Antrags durch die Fachabteilung
  • Prüfung der Ausbildungsnachweise und Unterlagen durch die Behörde
  • Ausstellung eines Bescheides

Erforderliche Unterlagen:

  • Befähigungs- und Ausbildungsnachweise (ausgestellt von der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, die Angaben über die Gesamtdauer, sowie die Struktur der absolvierten Ausbildung, die Inhalte/Ausbildungsfächer und die damit erlangten Berufsqualifikationen beinhalten und das Qualifikationsniveau gemäß Art 11 der Richtlinie 2005/36 EG bescheinigen)
  • Studienbuch (Curriculum, Studienplan, Stundentafel)
  • Bestätigung der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Ausbildung absolviert wurde, in welchem Bereich der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung und mit welchen Altersgruppen der/die Antragsteller*in zu arbeiten befähigt ist
  • Kurzbewertung der ausländischen Hochschulqualifikation (Gutachten von ENIC NARIC AUSTRIA, BMBWF)
  • Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat oder Zeugnisse auf Referenzniveau C1/B2)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • gegebenenfalls Nachweis über erlangte Berufserfahrung
  • gegebenenfalls Nachweis über allfällige Namensänderung