Zum InhaltZum MenüZur Suche
Bildungsdirektion für Burgenland
Hauptnavigation
  • Über uns
    • Leitbild
    • Organigramm
    • Bildungsdirektor
    • Präsidialbereich
    • Bereich Pädagogischer Dienst
    • Abteilungen & Referate
      • Budget, Wirtschaft und Recht
      • Personalabteilung
        für Bundes- und Landeslehrer
      • Minderheitenschulwesen
      • Schulpsychologische Beratung
      • Weitere Pädagogische Angelegenheiten
    • Bildungsregion-Dienstorte
      • Neusiedl
      • Eisenstadt
      • Oberpullendorf
      • Oberwart
      • Güssing
    • Digitale Signatur
  • Schule & Recht
    • Dienstrecht
    • Schulrecht
  • Schule & Unterricht
    • Berufsreifeprüfung und Lehre mit Matura
    • Fremdsprachen
    • EU - Internationale Bildungskooperationen
      • Bildungsprogramm Erasmus+
      • Aktuelles
      • Partnerschulen
      • Fortbildung
      • Unterrichtsmaterial Europa
      • Bildungsinformationen
      • Links
    • Gesundheit und Sport
      • Schulmedizin
      • Schulsport
    • Grundsatzerlass "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung"
    • IT & eLearning
      • IT & eLearning
      • LMS
    • Kulturelle Bildung
      • Bildnerische Erziehung
      • Musikerziehung
    • Minderheitenschulwesen
    • Religionsunterricht
    • Schulführer
    • Schulische Netzwerke
      • ÖKOLOG
      • IMST
      • Naturparkschulen
  • News & Presse
    • News
    • Archiv
    • Galerie
  • Service
    • Begabungsförderung
    • Elektronischer Verkehr mit der Verwaltungsbehörde - Onlineformulare
    • Fachbereich Inklusion Diversität Sonderpädagogik (FIDS)
    • Ferientermine
    • Formulare & Downloads
    • Förderung der schulischen Tagesbetreuung aus dem Bildungsinvestitionsgesetz
    • Frauenbeauftragte
    • Gender Mainstreaming
    • Häuslicher Unterricht
    • Krisenmanagement
    • Landesschülervertretung
    • Schulführer
    • Schulpsychologie
      • Kurzbeschreibung
      • Mobbingpräventionsberatung des BMBWF
      • Kontakt und Terminvereinbarung
      • Beratungsstellen
      • Mobiles interkultuerelles Team
      • Downloads
      • Links
      • Häufig gestellte Fragen
    • Schülerbeihilfen
    • Verordnungsblatt
  • ISO.Web
  • Bewerbung
    • Allgemeine Informationen
    • Stellenausschreibung für mittlere und höhere Schulen
    • Stellenausschreibung für Pflichtschulen
    • Stellenausschreibung für Verwaltungspersonal
    • Sonstige Stellenausschreibung
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Kontaktformular
    • Impressum
    • Datenschutz in der Bildungsdirektion für Burgenland
    • Support
  • facebook
  • Suche
  1. Home
  2. News & Presse
  3. Schulische Eingliederungshilfe wird neu aufgestellt

Schulische Eingliederungshilfe wird neu aufgestellt

Neue Richtlinien für Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen inPflichtschulen ab dem Schuljahr 2018/19. Kostenbeitrag fällt.

Ab dem Schuljahr 2018/2019 gelten für die Begleitung und pflegerische Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflichtschulen neue Richtlinien. Die bisherigen Eingliederungshilfen werden in Form einer Schulassistenz weitergeführt, der bisherige Kostenbeitrag entfällt. Die Vorteile: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie, bessere, individuellere Betreuung und einfachere Verwaltung. Soziallandesrat Mag. Norbert Darabos und der Bildungsdirektor des Burgenlandes Mag. Heinz Josef Zitz informierten heute, Montag, über die Details. 

 

„Wir haben die Begleitung und pflegerische Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflichtschulen auf komplett neue Beine gestellt. Durch das neue Modell der Schulassistenz tragen wir den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung und schaffen ein zeitgemäßes System, das eine Reihe von Verbesserungen bringt: weniger bürokratische Hürden auf dem Weg zur Unterstützung, bessere und individuellere Betreuung, effizienterer Einsatz der Mittel und der Eingliederungshilfen und eine Verwaltungsvereinfachung“, fasst Darabos die Vorteile zusammen. 

Insgesamt rund 24.000 schulpflichtige Kinder gibt es im Burgenland. Um am Schulunterricht teilnehmen zu können, benötigen 284 Kinder aufgrund einer Behinderung oder besonderer Bedürfnisse eine spezielle Betreuung durch Eingliederungshilfen, deren Einsatz im Burgenländischen Sozialhilfegesetz geregelt ist. Dieses schreibt vor, dass „Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in die Lage versetzt werden, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Erziehung und Schulbildung zu erhalten“ (§ 23 Bgld. SHG 2000). Mehr als 5.500 Stunden an Betreuungsleistung wurden im letzten Schuljahr erbracht, wobei jeweils eine Eingliederungshilfe ein Kind durchgehend im Unterricht begleitet hat. Die Hilfe umfasst jedoch keine pädagogische Betreuung. 

Man habe das bestehende System die letzten zwei Jahre intensiv analysiert und evaluiert. Im Hinblick auf noch höhere Qualität, Treffsicherheit und Effizienz wurde es nun ganz neu aufgestellt. Die bisherigen Eingliederungshilfen werden ab dem kommenden Schuljahr in Form einer Schulassistenz weitergeführt. Das neue Modell sieht einen Pool an Betreuungspersonen vor, die bedarfsgerecht und flexibel, damit auch treffsicherer eingesetzt werden können.

Die Antragstellung auf der Bezirksverwaltungsbehörde entfällt, die Abwicklung der Gewährung einer Assistenz erfolgt direkt an der Schule. Der bisher notwendige Kostenbeitrag vom Pflegegeld – 10 % bzw. 20 % je nach Dauer der Betreuung – entfällt. Die zuständigen Außenstellen des Landesschulrates verwalten den Pool und weisen die Schulassistenten den Schulen zu, womit sich auch eine Verwaltungsvereinfachung ergibt. Die Antragsstellung durch Erziehungsberechtigte erfolgt an der jeweiligen Schule, eine Kommission entscheidet über die Notwendigkeit der Beistellung einer Schulassistenz. Die Mitteilung über die Gewährung der Förderung der Schulassistenz – die bei Bedarf auch unter dem Schuljahr möglich ist – obliegt der jeweiligen Außenstelle des Landesschulrates. Es ergeben sich keine Mehrkosten, das Budget von 3 Mio. Euro bleibe „eingefroren“. Zitz nennt die Steigerung der Qualität als wichtigstes Ziel des neuen Modells: „Um ein höheres Qualitätsniveau zu erreichen, haben wir einerseits eine Flexibilisierung in der Organisation und andererseits eine Verbesserung im Einsatz der Schulassistenz erreichen können. Damit gewähren wir den Schülerinnen und Schülern, die Assistenz benötigen, die beste Versorgung im burgenländischen Schulwesen“. 212 Assistenten sind für das Schuljahr 2018/19 vorgesehen. Der Bildungsdirektor wünscht sich, dass zwei Drittel von ihnen fix im Schuldienst bleiben und dafür auch Weiterbildungsmaßnahmen durchlaufen. „Mit der Neuregelung ist uns ein großer Wurf gelungen, mit dem sich das Burgenland weiter als soziale Modellregion etabliert“, so Darabos abschließend.   

 

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice Hans-Christian Siess, 18. Juni 2018

Vorherige News

Nächste News

Schule &
Recht

Kultur zum Mitmachen, Staunen und Erleben
Mit einem Klick zur Leselust
Junge Wirtschaftstalente vor den Vorhang – 5. Übungsfirmenmesse in Stegersbach
7. RobertaCup
ÖKOLOG-Award überreicht

Newsübersicht

News

Schule &
Unterricht

Bildung Burgenland
Logo Bundesministerium für Bildung
Land Burgenland
Private Paedagogische Hochschule Burgenland
Lernen mit System
Bildungsserver

Bildungsdirektion für Burgenland
Kernausteig 3
7000 Eisenstadt
Tel:        +43-(0)2682-710
Fax:       +43-(0)2682-710-1009
Mail: office(at)bildung-bgld.gv.at

Datenschutzinformation gemäß Art. 12ff DSGVO

  • Über uns
  • Schule & Recht
  • Schule & Unterricht
  • News & Presse
  • Service
  • ISO.Web
  • Bewerbung
  • Kontakt
  • Häufig gestellte Fragen
  • Sitemap
  • Impressum
  • Verordnungsblatt
  • Intranet
2023 Bildungsdirektion für Burgenland